Hygienekonzept für Beherbergung – Ferienwohnungen

Wir bitten den Gast, die üblichen Hygienemaßnahmen und
Mindestanstände von 1,5 m weiter einzuhalten.

Eine FFP 2 Maske ist im Gebäude mit Kontaktmöglichkeit zu Fremdpersonen nicht mehr zwingend zu tragen. (Treppenhaus)

Im weitläufigem Außenbereich kann dadrauf bei Einhaltung der Hygiene- und Abstandsgebote, darauf verzichtet werden.

Gebotene Händehygiene:
Vor Betreten und nach dem Verlassen der FEWO sind die Hände zu desinfizieren. Spender sind im jeweiligen Zugangssbereich aufgestellt.

Ein eigener PKW – Stellplatzbereich ist jeweilig einer Ferienwohnung zugeordnet. Weitere Stellplätze sind ggf. sind nach Absprache mit uns verfügbar.
Der Mindestabstand wurde hier ebenfalls berücksichtigt.

Eine Beherbergung ist nur möglich, wenn beim Gast keinerlei gesundheitliche Einschränkungen bestehen, welche aus einer aktuellen
(Covid 19 / Coronainfektion hervorgeht.

Vom Besuch von Beherbergungsstätten ausgeschlossen sind:

Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen
hatten, und Personen,

Personen mit unspezifischen Allgemeinsymtomen und respiratorischen
Symptomen jeder Schwere ( grippale Symptome )

Nach jeder Belegung wird die Unterkunft einer vollständigen Reinigung und Desinfektion unterzogen.

Wir sind verpflichtet Sie hinzuweisen, das bei Mißachtung der vorgegeben Verhaltensregeln die vorzeitige Beendigung
des Aufenthaltes droht.

Die Ausrichtung aller Maßnahmen, Bedingungen zur Beherbergung und Vorhaltungen begründen sich im „Corona-Pandemie: Hygienekonzept Beherbergung“ der Bayerischen Staatsregierung ab dem 30. Mai 2020 und nach der aktalisierten, geltenden Fassung.
Es können nur Gäste aufgenommen werden, welche die Rahmenbedingungen kennen und vollumfänglich unterstützen


Die Erhebung von Kontaktdaten von Gästen in der Gastronmie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gemäß „Hygienekonzept Gastronomie der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie“ in Verbindung mit §13 Abs. 4 Satz 3 der vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
mit datenschutzrechtlicher Information nach Art. 13 (EU)2016/679 Datenschutz – Grundverordnung – ist anzuwenden und wird durch uns umgesetzt.